Europäische Währungsunion: Grundzüge

Europäische Währungsunion: Grundzüge
Europäische Währungsunion: Grundzüge
 
Seit dem 1. 1. 1999 besteht zwischen elf Staaten der Europäischen Union (EU) die Europäische Währungsunion (EWU). Dies bedeutet die unwiderrufliche gegenseitige Fixierung der Währungen der Teilnehmerländer und die Einführung der neuen gemeinsamen Währung Euro. Von den 15 EU-Staaten nahmen zu Beginn vier nicht an der EWU teil: Dänemark, Großbritannien und Schweden möchten erst dann beitreten, wenn die EWU sich als erfolgreich erweist, und Griechenland erfüllt noch nicht die Aufnahmebedingungen.
 
 Der Euro
 
Am 31. 12. 1998 wurden die Umrechnungskurse der nationalen Währungen der EWU-Teilnehmerstaaten gegenüber dem Euro unwiderruflich festgelegt. In der Übergangsperiode zwischen dem 1.1.1999 und dem 31. 12. 2001 ist der Euro nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr verfügbar (Buchgeld). Ab Januar 2002 wird das nationale Geld der Teilnehmerländer in Euro-Banknoten und -Münzen umgetauscht, sodass spätestens ab dem 1.7.2002 der Euro in der gesamten EWU auch als Bargeld verwendbar ist.
 
 Motive für die Durchführung der Währungsunion
 
Die EWU wurde mit der Unterzeichnung des Vertrages über die EU (Maastricht-Vertrag) am 7.2.1992 vereinbart. Sie ist Teil einer umfassenden wirtschaftlichen und politischen Integration der EU. Das wichtigste Motiv für die Bildung der EWU ist die Abschaffung von in der Vergangenheit häufigen Wechselkursschwankungen innerhalb des Europäischen Währungssystems (EWS). Ein zweites Motiv ist die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Durch die EWU wird der Wettbewerb intensiviert, weil der Wegfall von Währungssicherungskosten europaweite Märkte fördert. Beides zusammen dürfte langfristig zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum im Gebiet der Währungsunion führen. Ein drittes wichtiges Motiv ist die Schaffung einer weltweit bedeutenden Währung, die Europa wirtschaftspolitisch stärken soll. Der Euro wird zu einer Leitwährung neben US-Dollar und japanischem Yen.
 
 Bedingungen für die Teilnahme an der Währungsunion
 
Innerhalb der EWU bestimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Geldpolitik für alle Teilnehmerstaaten. Dies bedeutet, dass die EZB die Geldmarktzinsen für alle EWU-Länder einheitlich festlegt. Eine einheitliche EWU-Geldpolitik verbunden mit fixen Wechselkursen bedeutet, dass in jedem Teilnehmerland diese zwei wirtschaftspolitischen Instrumente für die Anpassung an konjunkturelle Veränderungen fehlen. Dies ist ein Grund dafür, dass im Maastricht-Vertrag die Einhaltung von fünf zentralen Bedingungen für die Teilnahme an der Währungsunion gefordert wird. Zwei dieser Konvergenzkriterien dienen dazu, eine antiinflationäre Wirtschaftspolitik zu belegen: die geforderte Konvergenz bei Inflation (Inflationskriterium) und langfristigen Zinsen (Zinskriterium). Der Wechselkurs eines EU-Landes soll vor der Aufnahme in die EWU zwei Jahre lang ohne Spannungen am EWS teilgenommen haben. Nach dem Beginn der Währungsunion und damit dem Ende des EWS ist dieses Wechselkurskriterium durch eine entsprechende Teilnahme am neuen EWS II ersetzt worden. Zwei weitere wichtige Bedingungen betreffen die Begrenzung sowohl des staatlichen Schuldenstandes (Schuldenstandskriterium) als auch der jährlichen Neuverschuldung (Defizitkriterium). Die Einhaltung dieser Forderungen gibt implizit eine Obergrenze für die inflationäre Wirkung staatlicher Defizite vor und fördert die Nachhaltigkeit antiinflationärer Wirtschaftspolitik.
 
 
Die Einhaltung der festgelegten Grenzen für Schuldenstand und Neuverschuldung wird auch ausdrücklich nach Eintritt in die EWU von allen Teilnehmerstaaten gefordert. Ein wichtiger Grund für die dauerhafte Fiskaldisziplin liegt darin, eine potenzielle Erpressbarkeit der EZB zu verhindern. Denn ein Land mit hoher Verschuldung wird durch eine Erhöhung der Geldmarktzinsen hart getroffen, da die höheren Zinsen die notwendigen Zinszahlungen und damit die Gesamtausgaben erhöhen. Dies kann das Land im Extremfall zahlungsunfähig machen. Die EZB könnte sich in Abschätzung dieser Folgen daran gehindert sehen, eine stabilitätsgerechte Geldpolitik durchzuführen.
 
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist eine Ergänzung zum Maastricht-Vertrag und soll eine nachhaltige fiskalische Disziplin sicherstellen. Er besteht aus zwei Verordnungen. In der ersten Verordnung wird der Aufbau eines Frühwarnsystems beschlossen, das das Entstehen eines übermäßigen Defizits verhindern soll. Die zweite Verordnung legt den Sanktionsmechanismus bei Vorliegen eines übermäßigen Haushaltsdefizits fest. Das Verfahren besteht aus mehreren Stufen und kann im Extremfall zur Festlegung von Bußgeldern führen.

Universal-Lexikon. 2012.

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